Ich habe heute meinen Promotionsantrag abgegeben.
Dazu gehören gemäß der für mich geltenden Promotionsordnung: 4 Exemplare der Dissertation, eine Zusammenfassung in deutscher und englischer Sprache, ein Exemplar jeder Veröffentlichung, die ich bislang zur Dissertation bereits gemacht habe, Kopien von Diplomzeugnis, Geburtsurkunde und ein Lebenslauf. – Ja, das ist eine ganze Aktentasche voll Papier, das man da zusammen mit dem vierseitigem Antrag abgibt. Auf dem Antrag darf man dann beispielsweise begründen, warum man die eine oder andere Person als Gutachter vorschlagen würde.