Bloggen: Abmahnungskosten inklusive?

Vor einiger Zeit schon war ich auf einen Artikel auf Tagesschau.de gestoßen. Er passte zu einer Diskussion, die ich mit Olli kurz zuvor hatte. Noch heute bin ich auf der Suche nach einer Rechtschutzversicherung, die mich in solchen Fällen unterstützt. Oft sind die Aussagen hierzu aber entweder schwammig oder es wird klar gesagt, dass z.B. in Fragen von Patent- oder Markenstreitigkeiten keine Vertretung stattfinden wird. Nun kann man aber durch eine unbedachte Äußerung gut und gerne schnell mal in einen Markenstreit verwickelt werden, obwohl man nie vor hatte, einen zu führen.

Ein paar wichtige Fakten nehme ich aus dem o.g. Artikel mit:

  • Unbedingt darauf achten, dass in den Artikeln klar wird, dass es sich nur um eine eigene unbedeutende Meinung handelt. Bilde Sätze mit: “Ich finde…”, “Für meinen Geschmack…” oder “Meiner bescheidenen Meinung nach…”!
  •  Behauptungen müssen belegbar sein. Dabei bedeutet belegbar ganz klar gerichtlich belegbar. D.h. man braucht unabhängige, unumstößliche Beweise. Und dazu braucht man dann noch einen langen Atem, weil man ggf. ein Gerichtsverfahren auch bis zuende führen muss. Hierfür hätte ich dann doch gerne eine Rechtsschutz auf meiner Seite. Empfehlungen bitte gerne als Kommentar!

Zu den Abmahnpraktiken und der Tatsache, dass hier nicht unterschieden wird, ob und wenn ja welcher Schaden überhaupt durch die Tat entstanden ist fallen mir unweigerlich die Bilder von letzter Woche ein.

Ich weise schon einmal vorsorglich auf Artikel 20 (4) des Grundgesetzes hin

Nach dem ich diesen Artikel gelesen habe, musste ich schon mal vorsorglich im Grundgesetz nachsehen. Da haben wir dann noch folgende Möglichkeit:

Artikel 20

(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

Mit der Ordnung ist die gemeint, die im Grundgesetz verankert ist. Die Annahme aufzugeben, jemand sei unschuldig, bis dessen Schuld einwandfrei bewiesen ist bedeutet in der Umkehrung, dass der Bürger selbst seine Unschuld beweisen muss, weil er immer zunächst als schuldig gilt. Dem Staat sind Spezialisten und finanzielle Mittel an die Hand gegeben, um die Schuld eines Menschen zu beweisen. Der Bürger hat diese Mittel nicht. Insofern sind in der aktuellen Ordnung die Kräfte einigermaßen gleich verteilt. Wird das geändert, sind die Bürger dem Staat schutzlos ausgeliefert.

Wir sollten Herrn Schäuble deutliche sagen, dass wir sein Mehr an Sicherheit nicht brauchen. Denn ich fühle mich weniger durch Terroristen bedroht, als durch die Aufhebung meiner Menschenrechte. Scheitert dieser Versuch, bleibt nur noch GG 20 (4)!