Ich weise schon einmal vorsorglich auf Artikel 20 (4) des Grundgesetzes hin

Nach dem ich diesen Artikel gelesen habe, musste ich schon mal vorsorglich im Grundgesetz nachsehen. Da haben wir dann noch folgende Möglichkeit:

Artikel 20

(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

Mit der Ordnung ist die gemeint, die im Grundgesetz verankert ist. Die Annahme aufzugeben, jemand sei unschuldig, bis dessen Schuld einwandfrei bewiesen ist bedeutet in der Umkehrung, dass der Bürger selbst seine Unschuld beweisen muss, weil er immer zunächst als schuldig gilt. Dem Staat sind Spezialisten und finanzielle Mittel an die Hand gegeben, um die Schuld eines Menschen zu beweisen. Der Bürger hat diese Mittel nicht. Insofern sind in der aktuellen Ordnung die Kräfte einigermaßen gleich verteilt. Wird das geändert, sind die Bürger dem Staat schutzlos ausgeliefert.

Wir sollten Herrn Schäuble deutliche sagen, dass wir sein Mehr an Sicherheit nicht brauchen. Denn ich fühle mich weniger durch Terroristen bedroht, als durch die Aufhebung meiner Menschenrechte. Scheitert dieser Versuch, bleibt nur noch GG 20 (4)!

4 Gedanken zu „Ich weise schon einmal vorsorglich auf Artikel 20 (4) des Grundgesetzes hin“

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