2 Gedanken zu „Erste Arbeitswoche mit den neuen Strafvorschriften zur “Bekämpfung der Computerkriminalität”“

  1. Man kann nmap auch nutzen, um herauszufinden, warum ein Programm im Netz nicht richtig funktioniert. Wenns zum Beispiel einen Server erreichen will, den es nicht mehr gibt.

    Die Tools kann man also auch einsetzen, ohne damit etwas für oder etwas gegen Sicherheit zu machen.

    Wahrscheinlich muss ich in Zukunft auf eigene Diagnosen verzichten und einen Supportvertrag mit dem Hersteller der Software abschliessen. Damit erübrigt sich zukünftig der Einsatz meines Spezialwissens für solche Zwecke.

    Der Support wird garantiert aus Indien geleistet. Wahrscheinlich sind solche Spezialisten in Indien bald knapp, wenn das so weiter geht. Dann wird der Bedarf steigen, Inder in Deutschland zu schulen, mit diesen Tools deutsche Probleme zu lösen. Dann geht das Spezialwissen nach Indien und dort darf man ja solche Tools noch benutzen.

    Das ist doch die Lösung – einfach für die in Deutschland verbotenen Dinge ein ausländisches Unternehmen beauftragen. Das hat in den USA auch schon mit Verschlüsselungsprogrammen so funktioniert. Die praktizieren dort ja ähnlich schwachsinnigen Sicherheitsaktionismus.

    Schon spannend …

    ;)))

  2. Leider hat das Gesetz ja allein bezüglich Deiner Antwort mindestens zwei Fehler: 1. Es reicht für das Gesetz, dass man es auch dazu benutzen kann, um Müll zu machen (Straftat und so… ihr wisst schon). Wie viel sinnvolles man damit ebenfalls machen kann ist egal. 2. Können wir in Deutschland noch nicht einmal mehr mit solchen Werkzeugen ausbilden, also noch nicht einmal zeigen, wie es geht. Selbst das müssten wir schon ins Ausland auslagern.

    Spannend ist das auf jeden Fall!

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