Festplattenverschlüsselung auf dem Laptop

Zur Standarddatenschutzprozedur bei Laptops sollte die Verwendung einer Festplattenverschlüsselung gehören. Ich kenne bereits zwei Personen aus meinem näheren Umfeld, die schon mal einen Laptop im Zug… sagen wir verloren haben. Das ist schlimm. Schlimmer ist es aber in der Regel, wenn dann die Daten in die falschen Hände geraten. Im besten Fall wird vom Finder die Festplatte gelöscht und für die eigenen Zwecke gebraucht. Aber volle Festplatten oder zumindest dessen Inhalt lassen sich auch verkaufen oder anders zu Geld machen.

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Ein noch immer weit verbreiteter Irrglaube ist, dass das Passwort vom Laptop-Account einen wie auch immer gearteten Schutz darstellt. Praktisch alle, die mit mir auf einem Gang arbeiten könnten in zwei Minuten die Festplatte eines Laptops ausbauen, in den eigenen Rechner stecken und ohne Eingabe irgendeines Passwortes die Daten auslesen. Ist übrigens auch die letzte Rettung, wenn man sein Passwort tatsächlich mal vergessen hat.

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Sowas kommt von sowas

Eigentlich hatte ich hier schon wieder spannende Artikel geplant gehabt. Allerdings musste ich unbedingt gestern auf meinem MacBook mein Heimatverzeichnis löschen. Ich bin den neuen Schlafzustand mit Baby eben noch nicht gewohnt :-)

Auf jeden Fall wollte ich so lange mal einen spannenden Artikel zum Lesen geben. Vielen Dank an Olli für den Hinweis!

Ich weise schon einmal vorsorglich auf Artikel 20 (4) des Grundgesetzes hin

Nach dem ich diesen Artikel gelesen habe, musste ich schon mal vorsorglich im Grundgesetz nachsehen. Da haben wir dann noch folgende Möglichkeit:

Artikel 20

(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

Mit der Ordnung ist die gemeint, die im Grundgesetz verankert ist. Die Annahme aufzugeben, jemand sei unschuldig, bis dessen Schuld einwandfrei bewiesen ist bedeutet in der Umkehrung, dass der Bürger selbst seine Unschuld beweisen muss, weil er immer zunächst als schuldig gilt. Dem Staat sind Spezialisten und finanzielle Mittel an die Hand gegeben, um die Schuld eines Menschen zu beweisen. Der Bürger hat diese Mittel nicht. Insofern sind in der aktuellen Ordnung die Kräfte einigermaßen gleich verteilt. Wird das geändert, sind die Bürger dem Staat schutzlos ausgeliefert.

Wir sollten Herrn Schäuble deutliche sagen, dass wir sein Mehr an Sicherheit nicht brauchen. Denn ich fühle mich weniger durch Terroristen bedroht, als durch die Aufhebung meiner Menschenrechte. Scheitert dieser Versuch, bleibt nur noch GG 20 (4)!