Auf jeden Fall einen regelmäßigen Blick wert sind die Neuzugänge in der Mac OS – Sparte des Heise Softwareverzeichnisses.
Kategorie: Geek
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Video über die Neuerungen in Mac OS X 10.5.2
Hier kann man sich mal ansehen, was in 10.5.2 dazugekommen ist. Insbesondere die Abhandlung über die Dock-Stacks fand ich sehr erhellend.
DRM auf dem Rückzug?
iTunes ist gross geworden. Zu gross für die Musiklabels? Offensichtlich züchtet man sich nun mit Amazon ein anständiges Gegengewicht. Dort gibt es MP3s dann DRM-frei. Schon werden Gerüchte laut, Apple könnte ein Event planen, bei dem angekündigt wird, dass auch im iTunes-Store demnächst Musik ohne Kopierschutz die Regel und nicht die Ausnahme ist. Unser aller Guru Jobs hatte ja bereits gesagt, dass es an ihm nicht liegt. Aus meiner Sicht ist das genau der richtige Weg. Unsere Computer sind sowieso nicht dazu geeignet Daten nicht zu kopieren. Es sind Bitkopierer. Und jeder Kopierschutz wurde auf die eine oder andere Art umgangen. Immer mehr schränkt man uns Verbraucher deshalb ein. Erfolglos! So, wie bei Amazon, zu anständigen Preisen in hinreichend guter Qualität kaufe ich doch öfter mal ein Album oder Einzelstück ein. Die Zeit der Medien (LPs / CDs) ist vorbei. Lieder sind hauptsächlich im Kopf und oft jetzt auch auf der Festplatte oder dem iPod. Zukünftig wohl verbraucherfreundlich und ohne Probleme auf jedem Player hörbar.
Brockhaus online
Heute schaut wirklich kaum noch jemand in den Bücherschrank, wenn er etwas wissen will. Das musste jetzt auch Brockhaus zugeben. Die Reaktion: Brockhaus online. Sicherlich eine weitere interessante Quelle ab demnächst!
Weg frei für heimliche Onlinedurchsuchung
Das NRW-Gesetz wurde zwar gekippt, aber Onlinedurchsuchungen sind unter “strengen” (sehr schwammig formulierten) Auflagen möglich. Liegen also Verdachtsmomente für die Gefährdung “überragend wichtige Rechtsgüter” vor, ist eine heimliches Abhören aller Computer-Aktivitäten zu Hause und auf Arbeit möglich. Wen der genaue Wortlaut der Karlsruher Richter interessiert: Die Entscheidung ist online verfügbar. Ferner empfehle ich als Lektüre die Aussage von Andreas Pfitzmann vor dem Bundesverfassungsgericht.