Urheberrechtsnovelle und Terrorabwehr

Wir erinnern uns? Eines der Themen, die ich (auch auf diesem Blog) immer mal verfolgte, war das Urheberrecht und damit eng verknüpft natürlich das Recht der Konsumenten bzw. Benutzer. Während uns die Privatkopie erhalten bleibt, gibt es im neuen Recht keine Bagatellen mehr (via Schockwellenreiter). D.h. im Klartext: Wenn Dominik endlich so weit ist, auf dem Schulhof Klingeltöne zu tauschen, wandere ich in den Knast (Eltern haften für ihre Kinder), wenn ich es nicht schon längst bin, weil ich böse Hackertools genutzt habe. Aber vielleicht erlebe ich das ja gar nicht mehr, sondern bin durch mein Blog oder weil ich die Klappe mal wieder nicht halten konnte auf die Beobachtungslisten der Deutschen Terrorabwehr geraten und bekomme den präventiven Gnadenschuss.

Jetzt fragt sich der aufmerksame Leser: Was hat den Urheberrecht mit den Anti-Terrorgesetz zu tun? Das würde ich auch gerne wissen. Aber irgendwie haben es diverse Politiker immer wieder drauf, das zusammenzumischen.

PS: Ich hatte hier schon mal etwas zu Artikel 20 (4) GG geschrieben.

Ein Gedanke zu „Urheberrechtsnovelle und Terrorabwehr“

  1. Naja, der Zusammenhang liegt doch irgendwie auf der Hand: wer raubkopiert, böse Klingeltöne zB, ist ja wohl offensichtlich gegen die Grundfesten, unseres Staatswesens, das Eigentum ehmt. Also vermutlich auch sonst anarchistisch, also logischerweise potenziäller Terrorist. Sollte also unbedingt präwentief liquidiert werden.
    Deshalb werden jetzt Schulhöfe schon mal im vorauseilenden Gehorsam mit Selbstschußanlagen ausgestattet.

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