Weil sich die Fragen doch häufen: Annette ist noch immer schwanger und entweder hier gibt es eine große Lücke von Webeinträgen oder einen, der deutlich sagt, dass es so weit ist. So lange entspannt Euch. Wir machen es hier auch noch mal. Und zwar mit einem Besuch in den Rehbergen!

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Finde ich spannend wegen Adobe Lightroom (wir sprachen in diesem Blog bereits darüber) aber könnte auch für andere Adobe-Interessierte und Benutzer spannend sein.
Vor einiger Zeit schon war ich auf einen Artikel auf Tagesschau.de gestoßen. Er passte zu einer Diskussion, die ich mit Olli kurz zuvor hatte. Noch heute bin ich auf der Suche nach einer Rechtschutzversicherung, die mich in solchen Fällen unterstützt. Oft sind die Aussagen hierzu aber entweder schwammig oder es wird klar gesagt, dass z.B. in Fragen von Patent- oder Markenstreitigkeiten keine Vertretung stattfinden wird. Nun kann man aber durch eine unbedachte Äußerung gut und gerne schnell mal in einen Markenstreit verwickelt werden, obwohl man nie vor hatte, einen zu führen.
Ein paar wichtige Fakten nehme ich aus dem o.g. Artikel mit:
- Unbedingt darauf achten, dass in den Artikeln klar wird, dass es sich nur um eine eigene unbedeutende Meinung handelt. Bilde Sätze mit: “Ich finde…”, “Für meinen Geschmack…” oder “Meiner bescheidenen Meinung nach…”!
- Behauptungen müssen belegbar sein. Dabei bedeutet belegbar ganz klar gerichtlich belegbar. D.h. man braucht unabhängige, unumstößliche Beweise. Und dazu braucht man dann noch einen langen Atem, weil man ggf. ein Gerichtsverfahren auch bis zuende führen muss. Hierfür hätte ich dann doch gerne eine Rechtsschutz auf meiner Seite. Empfehlungen bitte gerne als Kommentar!
Zu den Abmahnpraktiken und der Tatsache, dass hier nicht unterschieden wird, ob und wenn ja welcher Schaden überhaupt durch die Tat entstanden ist fallen mir unweigerlich die Bilder von letzter Woche ein.
So ganz wollte dann die Installation der MacOS X Software zum Epson Perfection V10 dann doch nicht überzeugen. Eine etwas genauere Fehlermeldung wäre wohl nicht zu viel verlangt, oder?

Das Benutzerhandbuch läßt sich aber problemlos im Heimatverzeichnis installieren.